Fassadenaktion ab 1. Jänner 2016

Bereits vor Jahren hat es eine Fassaden-Färbelungsaktion für Wohn- und Geschäftshäuser gegeben. Für das kommende Jahr ist eine auf die Innenstadt zielgerichtete Aktion vorgesehen. Zweck dieser Fassadenaktion ist die Erhaltung und Verschönerung unseres Ortsbildes.

Konkret soll die Gestaltung und Färbelung von Hausfassaden samt Gerüstung der Wohn- und Geschäftshäuser, die sich in der Rottenmanner Ortsbildschutzzone (Innenstadt) befinden, zeitlich begrenzt gefördert werden („Förderungstopf“).

Die Richtlinien sollen in der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen werden und treten ab 1. Jänner 2016 in Kraft. Sie werden auch im nächsten Stadtkurier Mitte Dezember veröffentlicht.